Cannabis und Führerschein: Was sich 2026 wirklich geändert hat
Oft ist von „strengeren Regeln“ die Rede. Treffender ist aber: Die Beurteilung ist neuer und differenzierter geworden. Die aktuellen Beurteilungskriterien wurden umfassend überarbeitet und beziehen nun unter anderem verschiedene Intensitäten des Cannabiskonsums, die Konsum- und Verkehrsvorgeschichte, die Frage nach notwendiger Abstinenz, mögliches Trennverhalten sowie toxikologische Befunde neu ein.
Das heißt: Nicht jeder Cannabisfall wird automatisch gleich bewertet. Entscheidend ist vielmehr, ob Anzeichen für Missbrauch, mangelndes Trennvermögen, riskantes Verhalten oder eine fehlende Verhaltensänderung vorliegen. Genau hier setzt die psychologische Vorbereitung durch Verkehrspsychologin Magdalena Pöhler an.
THC-Grenzwert: Warum er wichtig ist
Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Zusätzlich gilt für Fahranfänger sowie für Fahrer unter 21 Jahren ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Wer Cannabis konsumiert, darf außerdem nicht gleichzeitig Alkohol im Straßenverkehr intus haben. Gerade der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist rechtlich und bei der MPU besonders problematisch.
Für die MPU bedeutet das:
Der rechtliche Rahmen ist klarer geworden. Trotzdem entscheidet nicht allein ein einzelner Messwert über die gesamte Beurteilung. In Cannabis-Fällen werden heute mehrere Aspekte zusammen betrachtet – etwa Konsumverlauf, Verkehrsauffälligkeit, Trennverhalten und toxikologische Befunde. Der MPU-Vorbereitungskurs geht auch auf diesen wichtigen Aspekt ein.
Abstinenz oder nicht? Das hängt vom Einzelfall ab
Ein besonders wichtiger Punkt: In Cannabis-Fällen lässt sich die Frage nach der Abstinenz nicht mehr pauschal beantworten. Die aktuelle Rechts- und Fachlage verlangt eine genauere Betrachtung des Einzelfalls. Maßgeblich ist, ob Missbrauch, Abhängigkeit oder andere erhebliche Eignungszweifel vorliegen.
Klar ist allerdings auch: Nach einer Cannabisabhängigkeit ist nach Anlage 4 FeV in der Regel ein einjähriger Abstinenznachweis erforderlich. In anderen Konstellationen kommt es stärker auf die gesamte Vorgeschichte, die Einsicht, das künftige Verhalten und die Stabilität der Veränderung an.
Ein risikoarmer Konsum kann im Einzelfall akzeptiert werden, jedoch nur unter klar definierten Voraussetzungen. Dazu zählen insbesondere:
1.
Keine Missbrauchsvorgeschichte.
2.
Eine konsequente und nachweisbare Trennung von Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr.
3.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben.
4.
Der Verzicht auf hochpotente Cannabissorten sowie bewusst verstärkende Konsumformen.
Was Gutachter heute besonders prüfen
Wer die MPU erfolgreich bestehen möchte, muss mehr zeigen als reines Faktenwissen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob künftig zu erwarten ist, dass es nicht erneut zu einem sicherheitsrelevanten Problem kommt. Deshalb spielen Selbstreflexion, Einsicht, ein nachvollziehbarer Umgang mit der eigenen Vorgeschichte und eine glaubhafte Verhaltensänderung eine zentrale Rolle.
Gerade bei Cannabis-Fällen reicht es deshalb meist nicht aus, nur auf Laborwerte oder einzelne Aussagen zu setzen. Entscheidend ist ein schlüssiges Gesamtkonzept: Warum kam es zur Auffälligkeit? Was wurde verändert? Und warum ist diese Veränderung heute stabil? Der Online-Kurs in Kombination mit persönlichem Online-Coaching durch Magdalena Pöhler bereitet Sie auf das Gutachter-Gespräch vor.
Der erste Schritt zur MPU-Vorbereitung
Die Vorbereitung ist ortsunabhängig möglich und verbindet digitale Lerninhalte mit persönlichen Gesprächen mit der Diplom-Psychologin Magdalena Pöhler. So können Sie sich strukturiert, flexibel und gezielt auf die Anforderungen der MPU einstellen.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Ausgangssituation einzuschätzen ist und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, nutzen Sie den kostenlosen Einführungskurs oder nehmen Sie direkt Kontakt mit Magdalena Pöhler auf.